Kunden-Information
Gas-Wärmepreisbremse: Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Gas und Wärme beschlossen. Hier gibt es weitere Informationen für Erdgas- und Wärmekunden.
Netzentgelt
Netzentgelte § 17 und 27 Abs. 1 GasNEV
Netzbetreiber sind verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe. Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt zum 01. Januar eines Kalenderjahres.
Geltende Netzentgelte
Gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV passte die Bayerische Rhöngas GmbH mit Wirkung zum 01.01.2023 ihre Netzentgelte an. Die tatsächlich ab dem 01.01.2023 geltenden Netzentgelte wurden am 22.12.2022 veröffentlicht.
Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten wie Umsatzsteuer und Konzessionsabgaben sowie ggf. sonstige Umlagen nicht in den Netzentgelten enthalten sind.
Die veröffentlichten Netzentgelte ab dem 01.01.2023 stehen unter dem Vorbehalt, dass von der Bundesnetzagentur keine Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr 2023 erfordern.
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Preisblatt Netzentgelte gültig ab 01.01.2023
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Preisblatt Netzentgelte gültig ab 01.01.2022
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Preisblatt Netzentgelte gültig ab 01.01.2021
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Preisblatt Netzentgelte gültig ab 01.07.2020 bis 31.12.2020
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Preisblatt Netzentgelte gültig ab 01.01.2020 bis 30.06.2020
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Preisblatt Netzentgelte gültig ab 01.01.2019
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Preisblatt Netzentgelte gültig ab 01.01.2018
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Preisblatt Netzentgelte gültig ab 01.01.2017