Bei vielen Investitionen am Haus können Eigentümer mit einer Förderung rechnen. Bund, Bundesland, Städte und Kommunen bieten Förderungen an, zumeist Zuschüsse oder Förderkredite. Gefördert werden Heizung und Haustechnik, der Einsatz erneuerbarer Energien, Barrierefreiheit, Sicherheit und Einbruchschutz, Schaffung von neuem Wohnraum und vieles mehr.

 

Die staatliche Heizungsförderung im Überblick

Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30%. Diese kann von allen Antragstellern und für alle förderfähigen Heizungen beantragt werden. Darüber hinaus können verschiedenen Boni beantragt werden, abhängig von der Altheizung, der neuen Heizungsanlage, des Gebäudes und des Antragstellers sowie deren Einkommen. Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Ausgaben, je nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude: 1. Wohnung bis zu 30.000 €, 2.bis 6. Wohnung je 15.000 €, ab der 7. Wohnung je 8.000 €. Der Höchstbetrag für das Gebäude verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen.

 

So setzt sich der Heizungszuschuss zusammen

       30% Grundförderung für die Heizungsmodernisierung bei Einbau einen Wärmpumpe, einer Holz-/Pelletheizung, einer Solarthermieanlage, einer Brennstoffzelle oder dem Anschluss an ein Fernwärmenetz oder Gebäudenetz

       Plus 5% Effizienzbonus für Wärmepumpen für natürliche Kältemittel oder effiziente Wärmequellen

       Plus 2.500 € Emissionsminderungszuschlag für Holz-/ Pelletheizungen, die die geforderten Staubemissionswerte einhalten

       Plus 20% Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer bei vorzeitigem Austausch bestimmter alter, ineffizienter Heizungen

       Plus 30% Einkommens-Bonus für selbstnutzenden Eigentümern, deren durchschnittliches, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt


Soweit die Voraussetzungen für die einzelnen Bonusförderungen erfüllt werden, können mehrere Boni gleichzeitig genutzt werden. Die Heizungsförderung ist allerdings auf maximal 70% gegrenzt.


Förderhöchstbeträge im Einfamilienhaus bei maximal 30.000 € ansetzbare Investitionskosten:

       9.000 € Zuschuss bei Nutzung der Grundförderung von 30%

       15.000 € Zuschuss bei Nutzung der Grundförderung (30%) und des Klimageschwindigkeits-Bonus (20%)

       21.000 € Zuschuss bei Nutzung der Grundförderung (30%), des Klimageschwindigkeits-Bonus (20%) und des Einkommensbonus

 

Wichtig für den Förderantrag

Wer die Förderung nutzen will, muss als wichtige Voraussetzung einen abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch, zusammen mit dem Förderantrag einreichen. Die Antragsteller erhalten direkt nach Stellen des Förderantrags eine automatisierte Mitteilung über die Zusage.

 

Zuschuss und Ergänzungskredit können gleichzeitig genutzt werden

Für Antragsteller, die eine Zuschuss-Zusage im Rahmen der BEG-Förderung haben, steht zusätzlich ein zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit zur Verfügung. Das gilt sowohl für Antragsteller, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW haben, als auch mit vorliegendem Zuwendungsbescheid für weitere BEG-geförderte Einzelmaßnahmen vom BAFA nach der neuen Förderrichtlinie.
Der Ergänzungskredit kann dann bei einem frei wählbaren Finanzierungspartner (z.B. die Hausbank) beantragt werden, der die Abwicklung der Kreditfinanzierung übernimmt.


Fördergeld-Suche

Mit unserer einfachen Online-Suche finden Sie schnell und einfach die für Ihr geplantes Vorhaben passenden Förderungen. Mit wenigen Eckdaten zu Standort, Haus und Maßnahme erhalten Sie eine Förderübersicht und können weitere Programmdetails aufrufen. 


Förderantrags-Service

Der Staat unterstützt Ihre neue Heizung mit Zuschüssen von 30 % bis zu 70 % Ihrer Ausgaben.

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