Der Umstieg auf energieeffiziente Heiztechnik wird staatlich gefördert. Der Staat bezuschusst 30 % bis zu 70 % der Kosten für den Anlagenkauf, Installation und Inbetriebnahme sowie weitere Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Heizungsmodernisierung stehen.

Rhöngas Förderhotline 09771 62240222

Der Förder-Antragsservice zur Heizungsmodernisierung ist ein Angebot für private Eigentümer von Ein- Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Ist eine Heizungsmodernisierung im Haus geplant, erstellen Energieefffizienz-Experten die notwendigen Bestätigungen sowohl zum Förderantrag als auch nach Durchführung zum Abruf der Fördergelder. Die Bestätigungen sind Voraussetzung dafür, die staatliche BEG-Heizungsförderung eigenständig im KfW-Portal zu beantragen und abzurufen.

Der Förderantragsservice kann zum Preis ab 289,- € inkl. MwSt. beauftragt werden, Ihr möglicher Zuschuss beträgt 30 % bis zu 70 % der Kosten.

  • Prüfung der Fördervoraussetzungen anhand der eingereichten Unterlagen
  • Erstellen der notwendigen Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • Erstellen der notwendigen Bestätigung nach Durchführung (BnD)
  • Unterstützung und Hilfe beim eigenständigen Stellen des Förderantrags im KfW-Kundenportal
  • Erstellung des erforderlichen BEG-Nachweises zur Mittelverwendung für die Auszahlung

Die Checkliste zum Service zusammen mit dem Heizungsangebot beim Förderantrags-Service einreichen.

Der BEG-Zuschuss kann mit vorliegenden Lieferungs-/Leistungsvertrag für die Heizungsmodernisierung beantragt werden.

Hinweis: Übergangsfrist bis 31.08.2024: Bei allen Maßnahmen mit dem Vorhabenbeginn (Beauftragung des Fachbetriebs) bis zum 31.08.2024 kann der Förderantrag bis zum 30.11.2024 nachträglich gestellt werden. Ab 1.9.2024 müssen Verträge eine auflösende oder aufschiebende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage beinhalten.

Checkliste für Ihren Förderantrags-Service zur Heizungsmodernisierung per Telefon anfordern 09771 62240222