Abwendungsvereinbarung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
sollte Ihnen der Ausgleich einer Forderung derzeit nicht möglich sein, haben Sie gem. der Änderung
des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG-Novelle 2021) und der Gasgrundversorgungsverordnung
(GasGVV-Novelle 2021) folgende Möglichkeiten, um eine Unterbrechung der
Energieversorgung abzuwenden:
Abwendungsvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist, wenn diese vollständigausgefüllt und unterschrieben vor einer Sperrung bei uns eingeht. Eine Abwendungsvereinbarungkann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.
Ansprechpartner Beratungsstellen
Bei bestehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie sich an folgende Beratungsstellen wenden: